01.06.2010Planungen zum Einkaufszentrum Ergster Mitte
Aktuell werden zwei Standorte für die Ansiedlung eines neuen Einzelhandelszentrum in Ergste diskutiert, das "Wäldchen" zwischen Wiesengrund und Letmather Straße sowie das "Himmelmannsche Feld".
Neben der einen Erweiterungsmöglichkeit für den ansässigen Edeka-Markt sind eine zusätzliche Ansiedlung eines Discounters sowie der Bau einer "altengerechten Wohnbebauung" im Gespräch. Aus naturschutzfachlicher Sicht sind beide Standorte abzulehnen.
Das Wäldchen und die Wiese
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr.103 "Sauerfeld", zuletzt geändert im Juni 2004, beinhaltet die Festsetzung eines Grünzuges (Ausgleichsfläche, siehe Grafik unten). Dieser Grünzug, der auch das Wäldchen umfasst, sichert als Ausgleichmaßnahme für die benachbarte Wohnbebauung den Freiraum entlang des Wannebaches. Der ca. 60m breite Grünzug dient dem "Schutz, der Pflege und der Entwicklung von Natur und Landschaft".
Bereits in der Begründung zum Bebauungsplan (Nov. 1991) wird auf die Bedeutung des Grünzuges für die Biotopvernetzung des südlichen Freiraumes mit dem Ruhrtal sowie die "Klimaleitfunktion" hingewiesen.
Auf der Wiesenfläche befindet sich ein stehendes Gewässer, das zusammen mit dem näheren Umfeld ein gesetzlich geschütztes Biotop nach §62 LG NRW (Landschaftsgesetz) bildet. Hier haben u.a. Grünfrösche ihren Lebensraum, deren charakteristische Rufe den Sommer durch zu hören sind.
Himmelmanns Feld und Wannebachaue
Auch der Auenbereich am Himmelmannschen Feld steht unter Schutz. Er ist im Landschaftsplan Schwerte als geschützter Landschaftsbestandteil ausgewiesen. Zur Letmather Straße hin befindet sich zusätzlich eine Festsetzung als Biotop nach §62 LG NRW.
Zurzeit werden die Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) auf nationaler Ebene umgesetzt. Dabei sind die Fließgewässer in einen guten ökologischen Zustand zu versetzen. Maßnahmen, die diesem Ziel zuwider laufen, sind grundsätzlich nicht zulässig.
Das gesamte Himmlemansche Feld gehört zum planerischen "Außenbereich". D.h. er ist Bestandteil der unverbauten freien Landschaft und ist daher als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.
Die vor allem von der CDU diskutierte Planung würde eine Erweiterung in den Außenbereich darstellen, auch bekannt unter der Bezeichnung "Bau auf der grünen Wiese". Dazu müssten der Flächennutzungsplan (FNP) und der Landschaftsplan geändert werden. Dieser Eingriff in die freie Landschaft widerspräche ebenfalls dem Grundsatz des schonenden Umgangs mit Grund und Boden nach ยง1a Abs. 2 BauGB.
Im Hinblick auf die demografische Entwicklung und in Anbetracht der Tatsache, dass in unmittelbarer Nähe bereits eine unbebaute Fläche zur baulichen Nutzung ungenutzt zur Verfügung steht, erscheint dieser Vorschlag der CDU als maßlos.
Aus Sicht des BUND verbleibt nach Abzug eines zum Schutz der Aue notwendigen Puffersaumes nur noch wenig Raum für etwaige Planungen. Zusammen mit der topografischen Eigenart des Geländes wären Konflikte vorprogrammiert.
Dem Schutz der freien Landschaft, der Aue sowie das Offenhalten der Frischluftschneise muss hier der notwendige Vorrang eingeräumt bleiben. Ein weiteres Einschnüren des Freiraumes kann aus naturschutzfachlicher Sicht nicht akzeptiert werden.
Weitere Informationen:
- Rechtskräftiger Bebauungsplan Nr. 103 "Sauerfeld"
- Auf den Web-Seiten der Stadtverwaltung könnne die rechtskräftigen Bebauungspläne eingesehen werden. Dazu bitte unter www.Schwerte.de dem aufgeführten Pfad folgen oder einfach unseren LINK anklicken:
" Rathaus > Verwaltung > Organisationen A-Z > Demographie und Stadtplanung > Bebauungsplanübersicht > Rechtskräftige Bebauungspläne (Liste) " - GeoService Kreis Unna
- Die Festsetzungen der Landschaftsplanung können mit dem GeoService des Kreises Unna eingesehen werden. Wählen Sie dazu im Bereich "Kartensteuerung" die Ansicht " Natur & Landschaft " aus.