Stand: 26.01.2011Bezirksregierung Arnsberg
Die Bezirksregierung Arnsberg ist zuständig für die Überwachung und Genehmigung von Anlagen nach Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Deutsche Nickel GmbH und die Bandschleiferei Fa. Lewi fallen darunter.
2008 wurden durch Neuregelung der Umweltgesetzgebung in NRW die Zuständigkeiten neu geordnet. Mit der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU) wurde die Überwachung der Fa. Lewi auf den Kreis Unna übertragen.
Genehmigung und Überwachung der Anlagen
Bei der Genehmigung einer neuen oder veränderten Anlage (z.B. einem Schmelzofen) wird deren "Emission" betrachtet, also das, was die Anlage an Belastungen in die Umgebung abgibt. Unterschreiten die Emissionen die zulässigen Werte, ist die Anlage diesebezüglich zu genehmigen.
Im Rahmen der Überwachung Anlagen in unserem konkreten Fall wurden Überschreitungen festgestellt und Maßnahmen an den Anlagen (Absaugung, Verbesserung Filterung) ergriffen, um die Emissionen zu reduzieren. Dabei wurden und werden die Werte der sogenannten "geführten Quellen" (Schornsteine) gemessen.
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV)
Das LANUV untersucht und bewertet Umwelteinwirkungen. Es arbeitet den Überwachungesbehörden zu. Sowohl bei Bezirksregierung, wie auch der Kreis Unna und die Stadt Schwerte erhalten von der LANUV die Ergebnisse.
Im Fall der Nickelbelastungen im Umfeld der Deutschen Nickel betreibt das LANUV die Messbecher für den Staubniederschlag und wertet die Ergebnisse aus.
Desweiteren hat das LANUV Pflanzenanalysen durchgeführt, um die Belastung im Umfeld zu bewerten. Als weiteres Monitoring sind zusätzliche Probegärten des LANUV geplant. Begleitend zu den Pflanzenanalysen wurden Bodenproben zur Bewertung genommen.
Seit Juni 2009 werden auch die Feinstaubwerte (PM10) für Nickel gemessen. Zunächst sollten die Messungen nur bis Mitte 2010 laufen, doch wurden Werte mindestens bis Anfang Dezember aufgenommen. Parallel wurde die Anzahl der Überschreitungen der Feinstaubwerte (PM10 gravimetrisch; Holzener Weg) erfasst.
Kreis Unna
Der Kreis Unna ist in zwei Rollen tätig, als Bodenschutzbehörde und als Überwachungsbehörde für den kleineren Betrieb, die Fa. Lewi.
Bodenschutz
Der Fachbereich 69.2 des Kreises Unna ist für den Schutz des Bodens vor "schädlichen Bodenveränderungen" zuständig. Die Bodenproben im Umfeld der Deutschen Nickel wurden durch den Kreis Unna beauftragt und veröffentlicht. Die Links dazu finden sich auf unseren Web-Seiten unter der Rubrik Nickel.
Auf Basis der Bodenproben aus Juli und Oktober 2009 wurden die betroffenen Grundstückseigentümer vom Kreis im August 2010 angeschrieben und somit offiziell über die Belastungen informiert sowie auf Sicherungsmaßnahmen zum Schutz der Gesundheit hingewiesen. Laut Auskunft des Kreises Unna wurden diese jedoch zuvor mündlich kontaktiert.
Auch die Stadt Schwerte als Eigentümer bzw. Pächter von betroffenen Flächen (Schulgelände Realschule am Bohlgarten und ein "ehemaliger" Bolzplatz am Holzener Weg) entsprechend angeschrieben.
Genehmigung und Überwachung
Der Fachbereich 69.3 des Kreises Unna ist für die Genehmigung und Überwachung der Anlage der Fa. Lewi verantwortlich.
Der Kreis Unna hat nach dem Bekanntwerden der massiven Nickelbelastungen Verbesserungsmaßnahmen bei der Fa. Lewi angeordnet. Der Umsetzung dieser Maßnahmen folgte eine starke Reduzierung der gemessenen Staubniederschläge. Parralel liefen Verbesserungsmaßnahmen bei der Deutschen Nickel.
Leider wurden bezüglich der Produktionsintensität der beiden Firmen keine überprüfbaren Aussagen getroffen. Eine deutliche Verbesserung zu der katastrophalen Situation zu Beginn 2009 kann man jedoch feststellen.
Stadt Schwerte
Die Stadt Schwerte hat sich bislang im wesentlichen bei der Öffentlichkeitsarbeit engagiert. Sie organisierte 2 Infoveranstaltungen in 2009 und eine in 2010.
Darüberhinaus hat die Stadt als Eigentümer von betroffenen Flächen nach dem o.g. Anschreiben des Kreises seinerseits Sicherungsmaßnahmen ergriffen und u.a. den Bolzplatz am Holzener Weg geschlossen.
Im Rahmen der Bauleitplanung hat die Stadt Schwerte die Möglichkeit die zukünftige Nutzungen räumlich zu ordnen. Dabei ist das Prinzip der Vorsorge zu beachten: nach §1 Abs. 6 Nr. 7c BauGB sind bei der Aufstellung "umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt" zu beachten.