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02.04.2015BUND reicht Fachaufsichtsbeschwerde ein

Nach Akteneinsicht in der Sache Schweinemast Goeken bei der Stadt Schwerte und der Landschaftsbehörde des Kreises Unna hat der BUND am Montag eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der Bezirksregierung Arnsberg eingereicht. Die Aufsichtsbehörde möge die vom Kreis erteilte landschaftsrechtliche Ausnahmegennehmigung prüfen.

Nach Ansicht des BUND wurden wesentliche Verbote des Landschaftsplanes nicht berücksichtigt und wichtige Unterlagen dazu vom Antragssteller offenbar erst gar nicht angefordert. Für diese wären weitere Ausnahmegenehmigungen oder sogar Befreiungen erforderlich.

Im wesentlichen geht es dabei um Stickstoffeinträge, die empfindliche Pflanzengesellschaften zerstören können.

Pressemitteilung

10.03.2015Schweinemast gefährdet Naturschutz

Mit Verwunderung nimmt der BUND die landschaftsrechtliche Ausnahmegenehmigung des Kreises Unna im Antragsverfahren Schweinemast Goeken zur Kenntnis. Was ist geschehen?

Anfang letzten Jahres wurde bekannt, dass der Schweinemäster Goeken eine Erweiterung beantragen wollte (s.a. Meldung vom 12.05.14). Zwischenzeitlich sind die Planungen verändert worden. Nun beantragt auf einmal seine Frau einen Stall als gewerblichen Betrieb mit 1496 Schweinen etwa 350m vom bisherigen Hof der Familie entfernt. Sie verfügt über keine eigenen landwirtschaftliche Flächen und ist damit ein reiner Industriebetrieb.

Ein Rechtsgutachten besagt, dass ein solcher Betrieb nicht zugelassen werden muss, da er den Zielen des Landschaftsplanes zuwider läuft. Während die Stadt den Antrag noch prüft, gräscht der Kreis Unna der zuständigen Behörde in Schwerte rein. So wie es aussieht, ungefragt und unberechtigt.

Der BUND hat mal auf Basis des LAI N-Leitfadens aus 2012 nachgerechnet. Der Leitfaden wird von Behören zur Bewertung heran gezogen. Allerdings kritisieren die Naturschutzverbände die fehlende wissenschaftliche Basis, da nicht die Belastungsgrenzen der stickstoffempfindlichen Pflanzen (critical load oder kurz CL) übernommen werden. Stattdessen werden zweifelhaft Zuschläge und Bagatellschwellen eingerechnet. Damit erleichtert das Verfahren die Genehmigung kritscher Betriebe.

Selbst auf dieser für den geplanten Mastbrieb günstigen Basis kommt man bei Anwendung Screening nach Leitfaden zu dem Ergebnis: Vorliegen erheblicher Nachteile? JA.

Die Stadt Schwerte hatte eine Überprüfung der Ausnahmegenehmigung bei der Aufsichtbehörde, also der Bezirksregierung Arnsberg, angekündigt. Aus Sicht des BUND sind auch noch nicht alle Belange der Landschaftsplanung und des Naturschutzes geprüft, die einer Genehmigung entgegen stehen. Man darf also gespannt sein, wie es weiter geht.

12.05.2014Erweiterung Schweinemast ohne Öffentlichkeit ?

Das Verfahren zur Erweiterung der Schweinemastanlage Goeken in Reingsen wird möglicherweise ohne Beteiligung der Öffentlichkeit vonstattengehen. Es wird diskutiert, die zusätzliche Mastanlage abseits der bestehenden Gebäude zu bauen. Das könnte dazu führen, dass der vorhandene Tierbestand bei der Einstufung als genehmigungsbedürftige Anlage nicht berücksichtigt würde.

Ab einer Betriebsgröße von 2000 Mastschweinen bzw. 6000 Ferkeln oder entsprechenden Mischbeständen ist die Öffentlichkeit zu beteiligen. Erst dann werden die Planungen zur Einsicht ausgelegt und es können Einwände erhoben werden. Auffällig ist, dass bei mehreren Erweiterungen im Kreis Unna in den letzten Jahren diese Grenze oft nur um eine handvoll Tierplätze unterschritten wurde.

Bereits die bestehende Anlage Goeken unterschreitet die Grenze der Genehmigungsbedürftigkeit (1500 Mastschweine) nach Bundesimmissionsschutzverordnung (4. BImSchV) um gerade einmal 17 Schweine.

Da aber auch diese kleineren Massentierhaltungen zu Umweltproblemen und Belästigungen der Anwohner führen, kommt es allerorten zu Protesten. Für eine größere Akzeptanz in der Öffentlichkeit wurde daher 2012 eine Rahmenvereinbarung zwischen der Landwirtschaft und den Kommunen, so auch Schwerte, unterzeichnet.

Von den seinerzeit versprochenen Vorteilen für die Bevölkerung ist heute, 2 Jahre und mehrere Verfahren später, leider nichts festzustellen. Auch bei der Anlage in Reingsen setzen sich zwar Antragsteller, Kreis Unna und Stadt Schwerte zusammen. Doch dabei müssen Öffentlichkeit und die Naturschutzverbände draußen bleiben.

Dabei hatte Kreisdezernent Dr. Detlef Timpe bei der Erstellung der Rahmenvereinbarung eine frühzeitige Einbeziehung der Öffentlichkeit zugesagt (s.a. RN-Bericht vom 24.5.2012). Ein entsprechender Antrag im Kreisumweltausschuss wurde daraufhin abgeschwächt. Die Vorteile dieser Vereinbarung sind wie vieles bei der Massentierhaltung wieder einmal sehr einseitig.

Es ist zu befürchten, dass bei der Erweiterung in Reingsen weitere Nährstoffeinträge die Naturschutzbemühungen konterkarieren. Von den Haltungsbedingungen der Tiere einmal ganz zu schweigen, die sind bei derartigen Fabriken ein einziges Ärgernis.

Rahmenvereinbarung NRW Tierhaltungsanlagen



Intensivtierhaltung im Kreis Unna

Alternative: Freilandhaltung; Foto: BUND

Foto: Keine Haltung nach BImSchV

Größe genehmigungsbedürftiger Anlagen (Auszug):

ab 1500 Mastschweine
ab 560 Sauen
ab 4500 Ferkeln
ab 30.000 Masthähnchen
ab 15.000 Legehennen
ab 30.000 Junghennen

Die o.g. Zahlen beziehen sich auf die Anlagen der Verfahrensart "V" (vereinfachtes Verfahren). Eine Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt erst ab größeren Beständen (Verfahrensart "G").
Die Bestandsgrenzen zur Tierhaltung finden sich unter Nr. 7.1 im Anhang der Verordnung:

4. BImSchV vom 02.05.2013

Mit der Fassung vom 02.05.13 wurde die Zuordnung in Spalte 1 bzw. 2 ersetzt:

Verfahrenart G (war Spalte 1)
Verfahrenart V (war Spalte 2)


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