Umweltgefährdende Anlagen in Schwerte
Auch in unserem beschaulichen Schwerte sind Betriebe ansässig, die unter die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) fallen.
Die BImSchV ist eine Durchführungsverordnung für das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Mit diesen gesetzlichen Regelungen sollen Umwelt und Mensch vor schädlichen Auswirkungen geschützt werden.
4. BImSchV - Stahlverarbeitung
Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) führt eine Liste der Betriebe, die unter die 4. BImSchV fallen. Für Informationen zu den Schwerter Betrieben der Obergruppe 03 (Stahl, Eisen) klicken Sie bitte hier.
PRTR - Europeäisches Register
Für Informationen zu den Schwerter Betrieben im Pollutant Rlease and Transfer Register (PRTR) klicken Sie bitte hier und wählen den Reiter "Suche" aus. In der dann angezeigten Maske können Sie die Einträge nach Stadt oder PLZ filtern lassen.
BUND-Landesverband NRW - Hintergrundinfos
Für umfangreichere Hintergrundiformationen zum Thema Immissionen möchten wir Sie auf die Web-Seiten unseres Landesverbandes NRW verweisen.
07.05.2010BUND sieht in Sachen Nickel keinen Grund zur Entwarnung
Zwar wurde im letzten Jahr der Umfang der Messungen seitens des Kreises Unna und des LANUV intensiviert, eine Entwarnung kann aus Sicht des BUND dennoch nicht gegeben werden. Dafür sind die Daten nicht belastbar genug.
Insbesondere die reduzierte Produktion der mutmaßlichen Emittenten ist quantitativ nicht in die Betrachtungen eingeflossen. Eine zukünftige Überschreitung der zulässigen Werte kann somit nicht ausgeschlossen werden.
Der BUND empfiehlt den Bürgern, insbesonere den Anwohnern, die Informationsveranstaltung der Behörden am Montag 10.05.2010 um 19:00 Uhr in der Realschule am Bohlgarten zu besuchen.
Weitere Informationen zum Thema Nickel finden Sie auf unseren Seiten unter dem Bereich Nickelbelastung in Schwerte sowie in unserer Pressemitteilung: